Wer vorsorgt , bleibt selbst bestimmt ENTFÄLLT

Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?

 

Die Corona-Krise hat vieles verändert - auch im Hinblick auf die Vorsorge! · Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? · Wer erledigt meine Bankgeschäfte? · Wer kümmert sich um meine Gesundheit und Pflege? Unser Bürgerliches Gesetzbuch kennt ohne ausdrückliche Regelung keine gesetzliche Vertretung zwischen Ehegatten und sonstigen Verwandten. Auch können volljährige Kinder ohne Vollmacht ihre Eltern nicht rechtsgeschäftlich vertreten. Da die Anforderungen hieran immer strenger werden und in der Praxis viel mehr darauf geachtet wird, dass auch tatsächlich im Sinne des Betroffenen gehandelt wird und dementsprechende Vollmachten vorliegen, ist es umso wichtiger, dass man sich zur rechten Zeit, wenn man noch in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte ist, Gedanken macht, wen man mit diesen Aufgaben betrauen möchte. Frau Rechtsanwältin Christiane Karwatka-Kloyer klärt darüber auf, welche Vollmachten erforderlich sind und was darinstehen soll.

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